Checkliste Aufbewahrungsfristen
1. Grundlagen
Die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen ergeben sich aus § 257 HGB und § 147 AO. Hierbei wird zwischen Fristen von sechs und zehn Jahren unterschieden. Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen und Belege für Buchungen in den vom Kaufmann zu führenden Büchern sind 10 Jahre aufzubewahren. Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind sechs Jahre aufzubewahren. Als besondere steuerrechtliche Vorschrift ist auf die Aufbewahrungspflicht nach dem UStG hinzuweisen, wonach Rechnungen die im Zusammenhang mit Arbeiten oder Dienstleistungen an oder in einem oder im Zusammenhang mit einem Haus, einer Wohnung oder einem unbebauten Grundstück ausgestellt werden, zwei Jahre aufbewahrt werden müssen (§ 14b Abs. 1 S. 5 UStG); Unternehmer im Sinne des UStG haben ein Doppel ihrer Rechnung zehn Jahre aufzubewahren.

2. Fristbeginn / -ende
Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in Geschäftsbücher gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, ein Handels- und Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt oder der Buchungsbeleg entstanden ist, die Aufzeichnungen vorgenommen oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungspflicht mit dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag endet. Entsprechendes gilt für einseitige Willenserklärungen. Die Aufbewahrungsfrist endet in der Regel mit Ablauf des Kalenderjahres, das sich aus Beginn und Dauer der Frist errechnen lässt. Somit können etwa Unterlagen mit einer zehnjährigen Aufbewahrungspflicht für das Jahr 2023 frühestens nach dem 31.12.2034 vernichtet werden. Ggf. sind steuerlich noch Anlaufhemmungen zu beachten, wenn die Steuererklärung mit dem Jahresabschluss nicht im Folgejahr, sondern erst später, zum Beispiel im Zweitfolgejahr beim Finanzamt eingereicht wird.

2.1 Welche Unterlagen dürfen ab dem 01.01.2024 vernichtet werden?
Ab dem 1.1.2024 können Unterlagen für die Jahre bis 2012 grundsätzlich vernichtet werden. Bei der Berechnung der Zehnjahresfrist sind jedoch stets individuelle Auslauffristen zu beachten. Die Aufbewahrungsfrist endet beispielsweise nicht, wenn das zuständige Finanzamt bis zum 31.12.2023 eine Außenprüfung schriftlich angekündigt hat.
3. Verantwortlichkeit für ordnungsgemäße Aufbewahrung
Für die ordnungsmäßige Aufbewahrung ist stets der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtige verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Buchführung oder die sonstigen Aufzeichnungen von Dritten erfolgen.
4. Aufbewahrung nach Fristablauf
Nach Ablauf der Fristen brauchen Unterlagen nur noch aufbewahrt zu werden, wenn sie für eine begonnene Außenprüfung, für eine vorläufige Steuerfestsetzung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen des Steuerzahlers bedeutsam sind.
5. Erleichterung: Wiedergabe auf Bildträger oder anderem Datenträger
Eine Erleichterung ist gem. § 257 Abs. 3 HGB gegeben. Danach können alle Unterlagen mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder anderen Datenträgen aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und sowohl die Übereinstimmung der Daten mit den Unterlagen als auch ihre Verfügbarkeit während der Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Mikroverfilmte Unterlagen müssen richtig und vollständig den Inhalt wiedergeben; eine spätere Änderung der Aufnahmen muss ausgeschlossen sein. Die Rückvergrößerung muss auf Verlangen in angemessener Frist und lesbarer Größe möglich sein.
5.1 Digitale Belege digitale Archivierung digitale Belegerfassung
Für digitale Belege gelten die gleichen Aufbewahrungspflichten wie für physische Belege (Papierbelege). Auch elektronische Rechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Digitale Belege müssen zwingend elektronisch archiviert werden! Es ist nicht zulässig, die Belege auszudrucken und in Papierform aufzubewahren! Der Ausdruck eines digitalen Belegs ist gewissermaßen „nur“ eine Kopie. Selbstverständlich können Sie die elektronischen Rechnungen/Belege für Ihre internen Prozesse ausdrucken und weiterverarbeiten (Arbeitsunterlage). Das digitale Original muss dann aber immer zusätzlich und unverändert digital archiviert werden. Und zwar für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist. Dafür müssen Sie alle technischen Vorkehrungen treffen. Elektronische Rechnungen müssen zwingend in dem Format archiviert werden, in dem sie empfangen wurden. Die Unveränderbarkeit muss gewährleistet sein. Ferner müssen die digitalen Belege während der Aufbewahrungsfrist jederzeit lesbar und maschinell auswertbar sein. Werden digitale Belege ggf. in ein unternehmensinternes (Sonder-)Format konvertiert, sind beide Dateien miteinander zu verknüpfen und aufzubewahren. Anhänge von E-Mails sind ebenfalls aufzubewahren, soweit sie für den Geschäftsvorfall von Bedeutung sind. Die digitale Archivierung hat auf einem Datenträger zu erfolgen, der keine Veränderungen mehr zulässt. Umstritten ist, ob die Unveränderbarkeit gewährleistet ist, wenn der ursprüngliche Dateiname geändert wird. Wir empfehlen, den Dateinamen des digitalen Originals einer Rechnung nicht zu ändern. Erhalten Sie eine digitale Rechnung, z.B. als PDF-Datei per E-Mail-Anhang, ist die E-Mail selbst grundsätzlich nicht aufbewahrungspflichtig. Sie ist sozusagen der „Briefumschlag“ der Rechnung. Stellt jedoch die E-Mail selbst die Rechnung dar (kein Dateianhang, alle Rechnungsdaten sind in der E-Mail enthalten), ist die E-Mail als digitale Rechnung anzusehen und entsprechend zu archivieren.
6. Besondere Aufbewahrungsfristen
Neben den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung schreiben zahlreiche Einzelgesetze und Verordnungen besondere Aufbewahrungsfristen vor. Siehe hierzu den Beitrag Aufbewahrungsfristen von A bis Z unter Fach 15, Seite 541. Außerdem verpflichtet die Abgabenordnung alle Gewerbetreibenden ab Überschreiten bestimmter Umsatz- bzw. Gewinngrenzen zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen. Die Umsatzgrenze liegt nach §141 AO bei 600.000 € die Gewinngrenze bei 60.000 €. Auch Privatpersonen haben seit dem 31.7.2004 eine zweijährige Aufbewahrungspflicht zu beachten. Sie bezieht sich auf Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen, die Privatpersonen im Zusammenhang mit Leistungen an einem Grundstück erhalten haben. Zu den Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gehören u. a. sämtliche Bauleistungen, planerische Leistungen, die Bauüberwachung, Renovierungsarbeiten, das Anlegen von Bepflanzungen, Gerüstbau. Auf diese Aufbewahrungspflicht der Privatperson hat der Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz in der Rechnung hinzuweisen.

Alphabetische Liste für Aufbewahrungsfristen
A
Abbaumeldungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Abfallsammelmeldungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Abhängigkeitsberichte 10 Jahre
Ablaufdiagramme (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich) 10 Jahre
Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Abschlagszahlungen 10 Jahre
Abschlussbuchungsbelege 10 Jahre
Abschlusskonten 10 Jahre
Abschlussrechnungen 10 Jahre
Abschreibungsunterlagen 10 Jahre
Abtretungserklärungen nach Erledigung 6 Jahre
Abwertungsbelege 10 Jahre
Akkordunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Akkreditive 6 Jahre
Aktenvermerke (soweit Buchungsbelege/Bilanzunterlagen) 10 Jahre
An- und Abwesenheitsmeldungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
An-, Ab- und Ummeldungen zur Krankenkasse 6 Jahre
Änderungsnachweise der EDV-Buchführung 10 Jahre
Angebote mit Auftragsfolge 6 Jahre
Angestelltenversicherung (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Anhang zum Jahresabschluss (§ 264 HGB) 10 Jahre
Anlageninventare 10 Jahre
Anlagenunterhaltungskosten (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Anlagenverzeichnis 10 Jahre
Anlagevermögensbücher und -karteien 10 Jahre
Anleihebücher 10 Jahre
Anleihen 6 Jahre
Anträge auf Arbeitnehmersparzulagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Anwesenheitslisten, soweit für die Lohnbuchhaltung erforderlich 10 Jahre
Anzahlungsunterlagen 6 Jahre
Arbeitgeberdarlehen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Arbeitgeberzuschusskarten (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung 10 Jahre
Arbeitsanweisungen für Fachabteilungen (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich)
10 Jahre
Aufbewahrungsvorschriften für betriebl. EDV-Dokumentationen 10 Jahre
Aufsichtsratsvergütung (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich) 10 Jahre
Auftragsbücher 6 Jahre
Auftragskostenbelege 10 Jahre
Aufzeichnungen (soweit keine Buchungsbelege) 10 Jahre
Ausfuhrunterlagen (soweit steuerlich relevant) 6 Jahre
Ausgangsrechnungen 10 Jahre
Ausschusslisten als Buchungsbelege 10 Jahre
B
Bahnabrechnungen 10 Jahre
Bankbelege 10 Jahre
Bankbürgschaften nach Vertragsende (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Bareinkaufs- und -verkaufsunterlagen 10 Jahre
Bauantragskostennachweise 6 Jahre
Baubeschreibungen 6 Jahre
Baubücher (Inventurunterlage) 10 Jahre
Baugenehmigungen 6 Jahre
Bedienerhandbücher Rechnerbetrieb 10 Jahre
Beförderungssteuernachweise 6 Jahre
Beherrschungsverträge (nach Vertragsende) 10 Jahre
Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Belege und sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen, soweit Buchfunktion
(Offene-Posten-Buchhaltung)
10 Jahre
Belegformate 10 Jahre
Bergschädenunterlagen als Buchungsbelege 10 Jahre
Bestandsberichtigungen 10 Jahre
Bestandsermittlungen (Inventurunterlage) 10 Jahre
Bestandsverzeichnisse 10 Jahre
Bestell- und Auftragsunterlagen 6 Jahre
Betriebsabrechnungsbögen mit Belegen als Bewertungsunterlagen 10 Jahre
Betriebskostenrechnung 10 Jahre
Betriebsprüfungsberichte (steuerl. Außenprüfung) 6 Jahre
Betriebsunfallunterlagen 6 Jahre
Bewertungsunterlagen 10 Jahre
Bewirtungsunterlagen (soweit Buchungsbelege und steuerlich relevant) 10 Jahre
Bezugskostennachweise 10 Jahre
Bilanzbücher 10 Jahre
Bilanzen (Jahresbilanzen, Eröffnungsbilanzen) 10 Jahre
Bilanzkonten 10 Jahre
Bilanzunterlagen 10 Jahre
Blockdiagramme (soweit Verfahrensdokumentation) 10 Jahre
Bons 10 Jahre
Börsenaufträge 6 Jahre
Bruttoerlösnachweise 6 Jahre
Bruttolohnlisten 6 Jahre
Bruttolohnsammelkarten 6 Jahre
Bruttolohnstreifen 6 Jahre
Buchführungsrichtlinien (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich) 10 Jahre
Buchungsanweisungen 10 Jahre
Buchhaltungsdaten d. betrieblichen EDV 10 Jahre
Buchungsbelege 10 Jahre
Bürgschaftsunterlagen 6 Jahre
C
Carnetunterlagen (soweit dies nicht unter § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO fällt) 6 Jahre
Clearing-Auszüge 6 Jahre
Clearing-Belege 10 Jahre
Code-Pläne für Verständnis der Buchführung 10 Jahre
Codierungslisten 10 Jahre
COM-Verfahrensbeschreibungen 10 Jahre
cpd-Konto 10 Jahre
D
Darlehenskonto 10 Jahre
Darlehensunterlagen nach Ablauf des Vertrages 6 Jahre
Darlehensverträge nach Ablauf des Vertrages (sofern keine Buchungsbelege) 6 Jahre
Dateien, soweit Verfahrensdokumentation 10 Jahre
Dateiverzeichnisse (sofern diese unter § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO fallen) 10 Jahre
Datensicherungsregeln 10 Jahre
Datenträger (von Handelsbüchern, Inventaren, Lageberichten, Konzernlageberichten/
einschließlich der zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen/ Organisationsunterlagen)
10 Jahre
Datenträger von Buchungsbelegen 10 Jahre
Datenträger von Handelsbriefen 6 Jahre
Dauerauftragsunterlagen nach Ablauf des Vertrags 10 Jahre
Dauervorschüsse 10 Jahre
Debitorenkonten 10 Jahre
Debitorenliste, soweit Bilanzunterlagen 10 Jahre
Deklarationen (Versandunterlagen) 6 Jahre
Depotauszüge und -bestätigungen (soweit nicht Inventare) 10 Jahre
Depotbücher 10 Jahre
Deputatunterlagen 6 Jahre
Devisenunterlagen 6 Jahre
Dokumentation für Programme und Systeme bei EDV 10 Jahre
Doppelbesteuerungsunterlagen (sofern keine Buchungsbelege) 6 Jahre
Dubiosenbücher 10 Jahre
E
Edelmetallbestände 10 Jahre
Edelmetallumsätze 10 Jahre
EDV-Unterlagen, soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich 10 Jahre
Effektenbuch 10 Jahre
Effektenkassenquittungen 10 Jahre
Eichaufnahmen 6 Jahre
Einfuhrunterlagen (Anträge, Genehmigungen, Lizenzen, Zollunterlagen) 10 Jahre
Eingabebeschreibungen bei EDV-Buchführungen/Eingabedatenformate 10 Jahre
Eingangsrechnungen 10 Jahre
Eingangsüberweisungsträger 6 Jahre
Eingliederungsverträge 10 Jahre
Einheitswertunterlagen 10 Jahre
Einkaufsbücher 10 Jahre
Einnahmeüberschussrechnung 10 Jahre
Einzahlungsbelege 10 Jahre
E-Mails (Inventurunterlage) 10 Jahre
Energieverbrauchsunterlagen 6 Jahre
Erlösjournale 10 Jahre
Eröffnungsbilanzen 10 Jahre
Ersatzkassenunterlagen 6 Jahre
Essensmarkenabrechnungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Eventualverbindlichkeiten 10 Jahre
Exportunterlagen (Ausfuhrnachweise) 10 Jahre
Expressauslieferungsbücher 10 Jahre
F
Fahrtkostenerstattungen 10 Jahre
Fehlerjournale (soweit Buchungsbelege.) 10 Jahre
Fehlermeldungen, Fehlerkorrekturanweisungen bei EDV-Buchführung, wenn Buchungsbelege
10 Jahre
Fernschreiben (Handelsbriefe) 6 Jahre
Feuerversicherungsunterlagen 6 Jahre
Finanzberichte 6 Jahre
Frachtbriefe 6 Jahre
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge 6 Jahre
Freistemplerabrechnungen 10 Jahre
Fürsorgeunterlagen 6 Jahre
G
Gebrauchsmusterunterlagen 6 Jahre
Gehaltsabrechnungen/ Bücher (soweit Bilanzunterlage/ Buchungsbeleg) 10 Jahre
Gehaltslisten (plus Liste Sonderzahlungen, soweit Buchungsbeleg) 10 Jahre
Gehaltsquittungen 10 Jahre
Gehaltsvorschusskonten 10 Jahre
Gemeinkostenverteilungsschlüssel (sofern keine Buchungsbelege) 6 Jahre
Gesamtkostenzusammenstellungen (sofern keine Buchungsbelege) 6 Jahre
Geschäftsberichte 10 Jahre
Geschäftsbriefe (als Buchungsbeleg) 10 Jahre
Geschenknachweise (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Gesellschaftsverträge 10 Jahre
Gewährleistungsverpflichtungen 6 Jahre
Gewerbesteuerunterlagen 6 Jahre
Gewinn- und Verlustrechnung (Jahreserfolgsrechnung) 10 Jahre
Gewinnabführungsverträge 10 Jahre
Gewinnfeststellungen 6 Jahre
Grundbuchauszüge (wenn Inventarunterlagen) 10 Jahre
Grundbücher (im Sinn von Hauptbuch) 10 Jahre
Grundlohnlisten 10 Jahre
Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar) 10 Jahre
Gutschriften (i.S.v. umgekehrten Rechnungen) 10 Jahre

H
Haftungsverhältnisunterlagen als Bilanzunterlagen 10 Jahre
Handelsbilanzen 10 Jahre
Handelsbriefe (mit Ausnahme von Rechnungen/Gutschriften) 6 Jahre
Handelsbücher 10 Jahre
Handelsregisterauszüge (mit Beglaubigung) 10 Jahre
Hauptabschlussübersicht (wenn anstelle der Bilanz) 10 Jahre
Hauptbücher und -karteien 10 Jahre
Hauptversammlung (u. a. Beschlüsse) 10 Jahre
Hinterlegungsanträge 6 Jahre
Hinterlegungsscheine 6 Jahre
Hypothekenbriefe nach Einlösung 6 Jahre
Hypothekenpfandbriefe nach Einlösung 6 Jahre
I
Importrechnungen 10 Jahre
Importunterlagen (Einfuhrunterlagen) 6 Jahre
Inkassobücher 10 Jahre
Inkassokarteien 6 Jahre
Inkassoquittungen 10 Jahre
Inventare als Bilanzunterlagen 10 Jahre
Inventuranweisungen, Verfahrensvorschriften (soweit zum Verständnis der Buchführung
erforderlich.)
10 Jahre
Inventurvorschriften (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich) 10 Jahre
Investitionsabrechnungen 6 Jahre
Investitionszulageunterlagen 6 Jahre
J
Jahresabschlüsse 10 Jahre
Jahresabschlusserläuterungen 10 Jahre
Jahreskontoblätter 10 Jahre
Jahreslohnnachweise für Berufsgenossenschaften 6 Jahre
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Jubilarfeierunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Jubiläumsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
K
Kalkulationsunterlagen (soweit steuerlich relevant) 10 Jahre
Kantinenunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Kapitalerhöhungsunterlagen 6 Jahre
Kapitalertragssteuerunterlagen 6 Jahre
Kassenberichte 10 Jahre
Kassenbücher, -blätter 10 Jahre
Kassenzettel (soweit Buchungsbelege.) 10 Jahre
Kaufverträge 6 Jahre
Kilometergeldabrechnungen 10 Jahre
Konnossemente 6 Jahre
Konsignationsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Kontenpläne und -änderungen 10 Jahre
Kontenpläne und Kontenplanänderungen 10 Jahre
Kontenregister 10 Jahre
Kontenübersichten (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Kontoauszüge 10 Jahre
Kontokorrentbücher 10 Jahre
Konzernabschlüsse 10 Jahre
Konzernlagebericht (§§ 290, 350 HGB) 10 Jahre
Kostenartenpläne 10 Jahre
Kostenstellenpläne 6 Jahre
Kostenträgerrechnungen 10 Jahre
Kreditorenkonten 10 Jahre
Kreditunterlagen (nach Ablauf des Vertrages, wenn Korrespondenz) 6 Jahre
Kreditunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Kurssicherungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Kurzarbeitergeldanträge 6 Jahre
Kurzarbeitergeldlisten 6 Jahre
L
Ladescheine (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Lageberichte (auch für Konzerne) 10 Jahre
Lagerbuchführungen 10 Jahre
Lastschriftanzeigen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Leasingunterlagen 6 Jahre
Leasingverträge (nach Vertragsende) 6 Jahre
Leergutabrechnungen 10 Jahre
Lieferscheine (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Liquidation einer GmbH (Bücher und Schriften) 10 Jahre
Lizenzunterlagen 6 Jahre
Lohnbelege (als Buchungsbelege) 10 Jahre
Lohnjournal (wenn für Jahresabschluss relevant) 10 Jahre
Lohnkonto 6 Jahre
Lohnlisten (von Bedeutung für die Gewinnermittlung) 10 Jahre
Lohnsteuer Jahresausgleichsunterlagen 10 Jahre
Lohnsteuerkonten (inkl. der dort aufzubewahrenden Belege/ Freistellungsbescheinigungen-Aufgrund der Sonderregelung in § 41 I S. 9 EStG)
10 Jahre
Lohnsteuerpauschalierung 6 Jahre
Lohnsteuerunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Lohnvorschusskonten 10 Jahre
Luftfrachtbriefe 6 Jahre
M
Magnetbänder mit Buchfunktion 10 Jahre
Mahnbescheide 6 Jahre
Mahnungen 6 Jahre
Maklerschlussnoten 6 Jahre
Maske (Bildschirm-, Druck-) 10 Jahre
Materialabrechnungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Materialbeanstandungen 6 Jahre
Menü-Übersicht 10 Jahre
Mietunterlagen (nach Ablauf des Vertrages - soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Mikrofilmverfahrensbeschreibungen 10 Jahre
Mineralölunterlagen 10 Jahre
Montageversicherungsakten 10 Jahre
Mutterschaftsgeldunterlagen 10 Jahre
N
Nachkalkulationen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Nachnahmebelege 10 Jahre
Nebenbücher 10 Jahre
Nettolohnlisten 10 Jahre
Nutzflächenermittlung (soweit steuerlich relevant) 10 Jahre
O
Obligationen nach Entwertung 6 Jahre
Orderpapiere 6 Jahre
Organisationsunterlagen und -pläne (d. EDV-Buchführung) 10 Jahre
Organschaftsabrechnungen 10 Jahre
Organschaftsverträge nach Vertragsende 10 Jahre

P
Pachtunterlagen (nach Ablauf des Vertrages- soweit steuerlich relevant) 6 Jahre
Packzertifikate (Container) 6 Jahre
Patentunterlagen nach Ablauf 6 Jahre
Pensionskassenunterlagen 10 Jahre
Pensionsrückstellungsunterlagen 10 Jahre
Pensionszahlungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Personalunterlagen (soweit steuerlich relevant) 6 Jahre
Pfandleihbücher 10 Jahre
Pfändungsunterlagen 10 Jahre
Portokassenbücher 10 Jahre
Postaufträge 6 Jahre
Postbankauszüge/Postgiroauszüge 10 Jahre
Postgebühren 10 Jahre
Postscheckbelege 10 Jahre
Preislisten (soweit Bewertungsunterlagen) 10 Jahre
Preisvereinbarungen als Handelsbrief 6 Jahre
Privatentnahmebelege 10 Jahre
Programmablaufbeschreibungen, Programmverzeichnis 10 Jahre
Proteste (Scheck/ Wechsel) 6 Jahre
Protokolle als Handelsbrief 6 Jahre
Protokolle (Prämien/ Verbesserungsvorschläge) 10 Jahre
Protokolle DÜVO Meldungen 3 Jahre
Provisionsabrechnungen 10 Jahre
Provisionsgutschriften 10 Jahre
Prozessakten nach Abschluss des Prozesses 10 Jahre
Prüfungsberichte (Abschlussprüfer) 10 Jahre
Q
Qualitätsberichte (soweit von steuerlicher Bedeutung) 6 Jahre
Quartalsabschlüsse vorgeschriebene 10 Jahre
Quittungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre

R
Rabattangelegenheiten (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Rechnungen bei Offene-Posten-Buchhaltung 10 Jahre
Rechnungen Nichtunternehmer (bei Leistungen i. Z. m. einem Grundstück/Hinweispflicht;
Aufbewahrungspflicht für Rechnungsempfänger)
2 Jahre
Rechnungen an Unternehmer 10 Jahre
Rechnungen, sonstige (siehe hierzu die Vorbemerkungen zum UStG) 10 Jahre
Rechnungsabgrenzungsermittlungen 10 Jahre
Registrierkassenstreifen (soweit steuerlich relevant) 6 Jahre
Reisekostenabrechnungen 10 Jahre
Repräsentationsaufwendungen (Unterlagen) 10 Jahre
Rückscheine (soweit von steuerlicher Bedeutung) 6 Jahre
Rückstellungsunterlagen 10 Jahre
Rückwareneingangsjournale (soweit von steuerlicher Bedeutung) 6 Jahre

S
Sachanlagenvermögenskarteien 10 Jahre
Sachkonten 10 Jahre
Saldenbestätigungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Saldenbilanzen 10 Jahre
Schadensmeldungen 6 Jahre
Schadensunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Scheck- und Wechselunterlagen/Belege soweit Buchungsbelege 10 Jahre
Scheckbestandsaufnahmen 10 Jahre
Schriftwechsel 6 Jahre
Schuldscheine 6 Jahre
Schuldtitel (sofern Buchungsbelege) 10 Jahre
Sicherungsübereignungen 6 Jahre
Skontounterlagen 10 Jahre
Sondergutschriften 10 Jahre
Sozialleistungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Sozialpläne 6 Jahre
Sozialversicherungsbeitragskonten 6 Jahre
Sparprämienanträge 6 Jahre
Sparurkunden 6 Jahre
Speditionsversicherungsscheine 6 Jahre
Speicherbelegungsplan EDV-Buchführung 10 Jahre
Spendenbescheinigungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Steuerabzugsnachweise 6 Jahre
Steuererklärungen/ Steuerbescheide 10 Jahre
Steuerrückstellungsberechnungen 10 Jahre
Steuerunterlagen (soweit nicht für die Finanzverwaltung von Bedeutung) 10 Jahre
Stornobelege 10 Jahre
Stundenlohnzettel (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Stundungsbelege (soweit keine Buchungsbelege) 6 Jahre
Systemhandbücher 10 Jahre
T
Tagebücher der Handelsmakler 10 Jahre
Tätigkeitsberichte (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Teilzahlungsbelege (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Telefaxe (Aufgrund der Sonderregelung in § 41 I S. 9 EStG) 6 Jahre
Telefonkostennachweise (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Telegramme (soweit steuerlich relevant) 6 Jahre
Testate als Bilanzteil 10 Jahre
Transportschadenunterlagen 6 Jahre
Transportversicherungsanmeldungen 6 Jahre
Transportversicherungsaufträge 6 Jahre

U
Übereignungsverträge 6 Jahre
Übernahmebescheinigungen (Spediteur) 6 Jahre
Überstundenlisten (soweit Lohnbeleg) 10 Jahre
Überweisungsbelege 10 Jahre
Umbuchungsbelege 10 Jahre
Umsatzsteuervergütungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Umwandlungsbilanzen 10 Jahre
Umwandlungsunterlagen 6 Jahre
Unfallversicherungsunterlagen 6 Jahre
Unterlagen (von Bedeutung für Besteuerung) 6 Jahre
Unternehmerlohnverrechnungen 6 Jahre
Urlaubslisten für Rückstellungen 10 Jahre

V
Valuta-Belege 10 Jahre
Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) 10 Jahre
Verfrachtungsaufträge 6 Jahre
Verkaufsbelege 10 Jahre
Verkaufsbücher, -journale 10 Jahre
Vermögensteuerunterlagen 6 Jahre
Vermögensverzeichnis 10 Jahre
Vermögenswirksame Leistungen (Handelsbriefe) 6 Jahre
Vermögenswirksame Leistungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Verpfändungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Verrechnungskonten 10 Jahre
Verrechnungspreisunterlagen 10 Jahre
Versand- und Frachtunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Versandanmeldungen 6 Jahre
Verschiffungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Versicherungspolicen (nach Ablauf) 6 Jahre
Versorgungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Versteigerungsunterlagen 6 Jahre
Verträge nach Vertragsende 6 Jahre
Verträge nach Vertragsende (soweit handels-/ steuerrechtlich von Bedeutung und wenn
Buchungsbelege)
10 Jahre
Vertreterunterlagen 6 Jahre
Verwahrungsbücher für Wertpapiere 10 Jahre
Verzugszinsbelastungen 6 Jahre
Viehregister 10 Jahre
Vollmachten (Urkunden) 6 Jahre
Vollständigkeitserklärungen (soweit dies unter § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO fällt) 10 Jahre
Vorauszahlungsbelege 10 Jahre
Vorschusskonten 10 Jahre
Vorschusslisten (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
VWL-Unterlagen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre

W
Währungsforderungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Warenabgabescheine 6 Jahre
Warenbestandsaufnahmen (Inventuren) 10 Jahre
Wareneingangs- und -ausgangsbücher 10 Jahre
Warenverkehrsbescheinigungen 6 Jahre
Wechsel (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Wechselobligolisten als Bilanzunterlagen 10 Jahre
Weihnachtsgratifikation (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Werbekosten, Belege über 10 Jahre
Werksrentenanträge 6 Jahre
Werkstattabrechnungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Werkzeugkosten, Belege über 10 Jahre
Werkzeugregister als Inventar 10 Jahre
Wertberichtigungen (Inventurunterlage) 10 Jahre
Wertpapieraufstellungen als Bilanzunterlagen 10 Jahre
Wertpapierkurse als Buchungsbelege 10 Jahre
Wildhandelsbücher 10 Jahre
Wochenzettel für Gruppenakkord (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Z
Zahlungsanweisungen (soweit Buchungsbelege) 10 Jahre
Zahlungsträger 10 Jahre
Zeichnungsvollmachten 6 Jahre
Zessionen 6 Jahre
Zinsabrechnungen 10 Jahre
Zinsberechnungsunterlagen 6 Jahre
Zinsstaffeln 6 Jahre
Zollbelege (über Einfuhrumsatzsteuer) 10 Jahre
Zugangsjournale 6 Jahre
Zugriffsregelung bei EDV-Buchführung 10 Jahre
Zuschüsse des Arbeitgebers (sofern sie die Vorbereitung, die Durchführung oder die
Rückgängigmachung eines Geschäfts bzw. eines Handelsgeschäfts zum Gegenstand haben)
6 Jahre
Zustellungsquittungen 6 Jahre
Zwischenabschlüsse 6 Jahre
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel/Umstellung des Wirtschaftsjahres) 10 Jahre
Zwischengewinnermittlungen (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich) 10 Jahre

Kontakt
HCSM Steuerberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft
HCSM Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kaiser-Friedrich-Ring 98 65185 Wiesbaden