Checkliste Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
Gesellschafts- und umwandlungsrechtliche Schritte
Aufstellung der Schlussbilanz(en) des/der übertragenden Rechtsträger (§ 17 Abs. 2 UmwG)
Erstellung des Verschmelzungsvertrages (§§ 46, 5, 4 Abs. 1 UmwG), ggf. Erstellung des Verschmelzungsvertragsentwurfes (§§ 46, 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 UmwG)
Berichterstattung an die Anteilsinhaber durch die Vertretungsorgane (§ 8 Abs. 1 UmwG), zu unterzeichnen von den Mitgliedern des Vertretungsorgans in vertretungsberechtigter Zahl, ggf. Verzicht aller Anteilsinhaber in notarieller Form gem. § 8 Abs. 3 UmwG
Bestellung der Verschmelzungsprüfer (§§ 48, 10 UmwG), ggf. Verzicht gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 UmwG, notariell zu beurkunden
Zuleitung des Verschmelzungsvertrages (bzw. -entwurfes) an den Betriebsrat (§§ 46, 5 Abs. 3 UmwG), mindestens einen Monat vor Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung, gegen Zugangsnachweis (erforderlich zur Vorlage beim Registergericht)
Unterrichtung der Arbeitnehmer gem. § 613a Abs. 5 BGB i.V.m. § 324 UmwG
Hinweis auf die Verschmelzung in den Bekanntmachungsorganen (nur wenn Aktiengesellschaften beteiligt sind bzw. bei GmbHs Vorabinformation) (§ 61 UmwG)
Einberufung der Gesellschafterversammlungen (§§ 50, 51 GmbHG, §§ 47, 49 UmwG)
Offenlegung der Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre (§ 49 UmwG)
Beurkundung des Verschmelzungsvertrages (§ 6 UmwG)
Beschluss zur Kapitalerhöhung beim übernehmenden Rechtsträger (§§ 53, 54 UmwG)
Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen:
Zustimmung der aufnehmenden Gesellschaft (§§ 50, 13 UmwG; Ausnahme: § 63 UmwG)
Zustimmung der übertragenden Gesellschaft(en) (§§ 50, 13 UmwG)
Anmeldungen und Eintragungen zum Handelsregister
Anmeldung der Kapitalerhöhung (§§ 53 ff. GmbHG, § 55 UmwG)
Eintragung der Kapitalerhöhung
Anmeldung der Verschmelzung bei dem Register der übertragenden Gesellschaft(en) (§ 19 UmwG)
Anmeldung der Verschmelzung bei dem Register der übernehmenden Gesellschaft
Eintragung der Verschmelzung im Register der übertragenden Gesellschaft(en)
Eintragung im Register der übernehmenden Gesellschaft (§§ 53, 20 UmwG)
Veröffentlichung (§§ 22, 19 UmwG)
im Register der übertragenden Gesellschaft
im Register der übernehmenden Gesellschaft
Mitteilung des Handelsregisters der übertragenden Gesellschaft an das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (§ 19 UmwG)
Grundstücke
Ggf. Antrag auf Grundbuchberichtigung, soweit auch Grundvermögen vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen ist
Niederlassung
Ggf. Anmeldung einer Niederlassung am ehemaligen Sitz der übertragenden Gesellschaft
Nachträgliche Maßnahmen in anhängigen Rechtsverfahren
evtl. Spruchverfahren (§ 34 UmwG)
evtl. Sicherheitsleistung (§ 22 UmwG)
evtl. Antrag auf Rubrumsberichtigung in anhängigen Prozessen
evtl. Titelumschreibung bei abgeschlossenen Verfahren.
Nachträgliche Maßnahmen im kaufmännischen Geschäftsverkehr
Gewerbeummeldung
GEZ-Abmeldung bzw. Ummeldung
Ummeldung der KfZ bei der Zulassungsstelle
Information der Kunden des übertragenden Rechtsträgers durch Informationsschreiben
Information der Lieferanten des übertragenden Rechtsträgers durch Informationsschreiben
Anpassung des Briefpapiers (insbesondere Rechnungen, Bestellungen, etc) des übertragenden Rechtsträgers
Anpassung des Impressums (Webseite, Online-Kanäle etc) des übertragenden Rechtsträgers
Steuerliche Maßnahmen
Mitteilung an Finanzamt
Herabsetzung der Steuervorauszahlungen des übertragenden Rechtsträgers
Anpassung der Steuervorauszahlungen des übernehmenden Rechtsträgers
Löschung des Umsatzsteuersignals des übertragenden Rechtsträgers
Konsolidierung der Buchführung der beteiligten Rechtsträger
Sicherstellung des Vorsteuerabzugs durch neue Adressierung durch Lieferanten
Bestimmung des steuerlichen Verschmelzungsstichtags, Antrag beim zuständigen Finanzamt
Aufstellung der Steuerbilanz (Schlussbilanz nach § 11 UmwStG), ggf. Buchwertantrag beim für die Besteuerung des übertragenden Rechtsträgers zuständigen Finanzamtes
Ggf. Buchwertantrag bei dem für die Besteuerung der Anteilseigner zuständigen Finanzamtes nach § 13 UmwStG
Sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten
Mitteilung an Lohnsteuer-Finanzamt
Abmeldung aufgrund Betriebsübergang nach § 613a BGB beim untergehenden Rechtsträger
Anmeldung aufgrund Betriebsübergang nach § 613a BGB beim untergehenden Rechtsträger
Kontakt
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