Checkliste Rechnungsangaben
Der Vorsteuerabzug wird nur gewährt, wenn eine Eingangsrechnung vorliegt, die alle erforderlichen Angaben nach § 15 UStG enthält. Besonderheiten gelten für Kleinbetragsrechnungen (bis 150 EUR Brutto), für Fahrausweise sowie Bewirtungsbelege und Geschenkrechnungen. Mit dieser Checkliste möchten wir Ihnen ein Hilfsmittel bereitstellen, mit dem Sie schnell und einfach die Vollständigkeit der Rechnungsangaben prüfen können.
Eingangsrechnungen
Vollständiger Name u. Anschrift des leistenden Unternehmers
Vollständiger Name u. Anschrift des Rechnungsempfängers
Steuer-Nr. oder USt-ID-Nr. des leistenden Unternehmers
Fortlaufende einmalig vergebene Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (Angabe „Rechnungsdatum gleich Leistungsdatum“ reicht aus)
Genaue Leistungsbezeichnung, d.h. Angabe von Menge und handelsübliche Bezeichnung bei Lieferungen oder Art und Umfang bei sonstigen Leistungen
Netto-Rechnungsbetrag (Entgelt), ggf. aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und -befreiungen
Umsatzsteuer-Satz und Umsatzsteuer-Betrag ggf. aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und -befreiungen oder falls steuerfrei ausgestellt Hinweis auf Steuerfreiheit (§ 4 UStG) oder Hinweis auf Differenzbesteuerung (§25a UStG) oder Hinweis auf Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Brutto-Rechnungsbetrag, ggf. aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und -befreiungen
Hinweis auf Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG
USt-ID-Nummer des Leistungsempfängers bei Lieferungen und sonstigen Leistungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten
Hinweis auf im Voraus vereinbarten Rabatt/Bonus/Skonto
Ggf. Hinweis auf Lieferschein
Ggf. Hinweis auf Aufbewahrungsfrist (Fälle des § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG, also Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken)
Kleinbetragsrechnungen unter 250,00 brutto
Für Kleinbetragsrechnungen unter 250,00 EUR brutto gelten Erleichterungen bei den erforderlichen Rechnungsangaben
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
Rechnungsdatum
Genaue Leistungsbezeichnung, d.h. Angabe von Menge und handelsübliche Bezeichnung bei Lieferungen oder Art und Umfang bei sonstigen Leistungen
Brutto-Rechnungsbetrag
Umsatzsteuer-Satz, der auf die Lieferung oder sonstige Leistung Anwendung findet, oder Hinweis auf Steuerfreiheit, sofern steuerfrei
Fahrausweise
Zu Fahrausweisen gehören Bahn- und ÖPNV-Tickets sowie Flugtickets. Nicht zu den Fahrausweisen gehören Taxibelege, hier gelten die allgemeinen Regeln für Kleinbetragsrechnungen.
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
Rechnungsdatum
Genaue Leistungsbezeichnung, d.h. Angabe von Menge und handelsübliche Bezeichnung bei Lieferungen oder Art und Umfang bei sonstigen Leistungen
Brutto-Rechnungsbetrag
Umsatzsteuer-Satz, der auf die Lieferung oder sonstige Leistung Anwendung findet, oder Hinweis auf Steuerfreiheit, sofern steuerfrei
Bewirtungsbelege
Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass können zu 70% als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Vorsteuer wird in voller Höhe vom Finanzamt erstattet. Voraussetzung ist jedoch immer ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg.

Achtung: Bewirtungsbelege über 250,00 EUR müssen die allgemeinen Anforderungen an Rechnungen erfüllen, d.h. der Aussteller muss insbesondere auch die Firmenanschrift des Rechnungsempfängers aufnehmen.
Angabe der bewirteten Personen (Name, Firma)
Ab einem Betrag von mehr als 100,00 EUR: Angabe des Gastgebers
Anlass der Bewirtung, der genau und konkret bezeichnet werden muss (Allgemeine Angaben wie „Geschäftsessen“, „Kundentermin“ etc. werden regelmäßig nicht anerkannt)
Aufschlüsselung und einzelne Bezeichnung von Speisen und Getränken unter Angabe der jeweiligen Preise (Gesamtbetrag nicht ausreichend)
Trinkgelder (Bescheinigung durch den Kellner auf dem Beleg)
Unterschrift des Gastgebers
Hinweise: Restaurants stellen i.d.R. Belege als Vordruck aus, auf denen die o.g. Angaben gemacht werden können. Andernfalls sind diese Angaben auf einem gesonderten Blatt beizufügen, das mit dem Beleg verbunden wird.
Belege über Geschenke
Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur bis zu 35,00 € netto pro Jahr und pro Person abzugsfähig.

Geschenke an Mitarbeiter sind nur bis zu 40,00 € netto bei besonderem Anlass und je Mitarbeiter abzugsfähig.
Name der beschenkten Person sowie der Anlass muss auf dem Beleg oder auf einer Extraliste vermerkt sein.
Mehrere Geschenke auf einem Beleg erfordern eine Extraliste der einzelnen beschenkten Personen. Diese Liste muss dem Beleg beigeheftet werden.
Kontakt
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HCSM Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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