Der Vorsteuerabzug wird nur gewährt, wenn eine Eingangsrechnung vorliegt, die alle erforderlichen Angaben nach § 15 UStG enthält. Besonderheiten gelten für Kleinbetragsrechnungen (bis 150 EUR Brutto), für Fahrausweise sowie Bewirtungsbelege und Geschenkrechnungen. Mit dieser Checkliste möchten wir Ihnen ein Hilfsmittel bereitstellen, mit dem Sie schnell und einfach die Vollständigkeit der Rechnungsangaben prüfen können.